Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
2. Kauf des Grundstückes
Für diejenigen, die ganz am Anfang stehen nachfolgend einige gutgemeinte Tipps zum Grundstückskauf.
- Das angebotene Grundstück auf Tauglichkeit hinsichtlich angestrebter Nutzung untersuchen. Störende Einflüsse (Immissionen durch Straßenverkehr und gewerbliche Betriebe etc.) feststellen.
- Baugrundverhältnisse beim Verkäufer erfragen. Helfen können diesbezüglich auch die Auskünfte vom Nachbarn.
- Vor dem Kauf eines Grundstücks auf der jeweiligen Gemeinde und im Landratsamt Erkundigungen einholen. Erfragen, ob es hinsichtlich der angestrebten Bebauung bauplanungsrechtliche Probleme geben kann.
- Sofern die Möglichkeit einer Bebauung unsicher ist, (insbesondere am Ortsrand, in “Splittersiedlungen” etc.) in Abstimmung mit dem Eigentümer Antrag auf Vorbescheid oder Voranfrage bei der Gemeinde stellen.
- Bei Kauf von bestehenden Gebäuden generell die alten Baugenehmigungsunterlagen vom Verkäufer anfordern. Genehmigte Bauvorlagen hinsichtlich des Bestandes erleichtern und beschleunigen die technische und rechtliche Prüfung bei angestrebten Erweiterungen und Nutzungsänderungen.
- Vorsicht, bei angebotenen Grundstücken oder Grundstücksteilen im Außenbereich. Die oftmals propagierte Bauerwartung entpuppt sich oftmals als frommer Wunsch fernab jeglicher Realität. In jedem Fall ist eine genaue Recherche bei den beteiligten Behörden angeraten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
- “Schnäppchen” genau prüfen und hinterfragen, warum das Grundstück günstig angeboten wird. Orientierungshilfe und eine Marktübersicht hinsichtlich unbebauten Baulandpreisen bietet Ihnen die landkreisweite Richtwerteliste des Gutachterausschusses.
- Finanzierung des Grundstücks im Zweifel durch Hausbank oder Bausparkasse durchchecken lassen.
- Aufgrund der immer größeren Verantwortung des Bauherrn für die Einhaltung von baurechtlichen Vorschriften sollte generell so früh wie möglich auf kompetente Fach- und Rechtsberatung zurückgegriffen werden.