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Einsichtnahme in Bebauungspläne

In Bebauungspläne kann jedermann Einsicht nehmen. Ein sogenanntes berechtigtes Interesse muss nicht nachgewiesen werden.

Grundsätzlich kann und soll jeder Bebauungsplan bei der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden, da die aufstellende Gemeinde zum einen rechtlich verpflichtet ist Auskünfte (ist ein Bebauungsplan vorhanden ?, welcher Inhalt?) zu erteilen, zum anderen an dieser Stelle Informationen aus erster Hand gegeben werden können.
Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Absatz 4 zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.  

GeoLIS-Anwendung Bebauungspläne

Externer Link: GeoLIS.Bebauungspläne

Die GeoLIS-Anwendung Bebauungspläne bietet Zugriff auf rechtsverbindliche Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen (Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen, Veränderungssperren) mit ihren Räumlichen Geltungsbereichen in einer mit Flurstücken, Luftbildern, Geländehöhen und Topographischen Karten ausgestatteten Karte.

Sie ermittelt mit einer nach dem Datum zum Rechtsstand sortierten Liste die vorhandenen Bebauungspläne sowie Satzungen und stellt über eine Verlinkung Basisinformationen zu Planbezeichnung, Aktenzeichen, Planart, Rechtsstand, Entwurfs- und Inkraftsetzungsdatum bereit.

Der Bebauungsplan mit dem aktuellsten Rechtsstand befindet sich an oberster Stelle. Seine Informationen sind initial in der GeoLIS Anwendung sichtbar.

GeoLIS Bildschirmansicht Bebauungspläne Online

 

Ein Button fügt den Kartenteil des ausgewählten Bebauungsplanes in die Karte ein.

GeoLIS Bildschirmansicht Bebauungspläne Online

GeoLIS Bildschirmansicht Bebauungspläne Online

 

Ein Transparenzregler steuert die Überblendung des Kartenteiles mit Luftbildern und weiteren Hintergrundkarten.

GeoLIS Bildschirmansicht Bebauungspläne Online

 

Weiterhin verfügbar ist der beliebte Download des gesamten Planes einschließlich seiner textlichen Festsetzungen.

GeoLIS Bildschirmansicht Bebauungspläne Online

 

 

 

Über den Geodatendienst / OGC WebService "Bebauungspläne"

Laden Sie die vom GeoLIS bereitgestellten Geodaten über die Bebauungspläne des Landkreises Starnberg mittels Geodienste direkt in Ihre eigenen Anwendungen!

Geodatendienste funktionieren wie eine Schnittstelle bei der GIS-Anwender die Geodaten über die räumlichen Geltungsbereiche der Bebauungspläne mit ihren wesentlichen Erstinformationen auf direktem Weg in ihre eigenen GIS-Anwendungen integrieren können. Insbesondere die Wirtschaft (Architekturbüros, Banken, Versicherungswesen, Immobilienwesen, Industrieverbände) aber auch Verwaltungsbehörden, Planungsverbände oder lokale Wirtschaftsförderer profitieren von diesem Angebot. Durch die direkte Integration der Geodaten in die internen Geschäftsprozesse, eröffnen sich für diese Kundengruppen völlig neue Möglichkeiten bei der Nutzung von Geoinformationen.

Die Erweiterung des Angebots durch die Bereitstellung webbasierter Geodatendienste stellt den ohnehin nötigen Innovationsschritt in der Geoinformationswelt dar. Dies bedeutet, dass Geodaten durch gesetzlich vorgeschriebene Standards, auf einfachstem Weg und über Systemgrenzen hinweg, leicht zugänglich sind. In diesem Zusammenhang spielen Geodatendienste die entscheidende Rolle im Rahmen der Geodateninfrastruktur (GDI). Der Aufbau eines solchen Geodatennetzwerkes ist kein Selbstzweck, sondern ergibt sich aus gesetzlich festgelegten Vorgaben. Diese gründen sich auf die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie INSPIRE sowie dem Bayerischen Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG), wonach auch die kommunalen Geodaten mittels Geodatendienste im Internet bereit zu stellen sind. Sollen die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, müssen die Kommunen ihre Geodaten über Dienste im Internet bereitstellen.

Der Landkreis Starnberg nimmt dabei mit seinem interkommunalen GIS-Betrieb diese Aufgabe den Gemeinden ab. So brauchen sich die kreisangehörigen Gemeinden über die zusätzlich entstehenden Aufwendungen, eigene Dienste bereitstellen zu müssen, keine Gedanken machen. Die Bereitstellung von Geodiensten ist auch eine Serviceleisung des Landratsamtes für seine Gemeinden. Einmal mehr zeigt sich hier der Vorteil einer breit aufgestellten interkommunalen Zusammenarbeit. 
Geodienst Bebauungsplan

Beschreibung: OGC konformer WMS Dienst mit dem aktuellen Stand über rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinden des Landkreises Starnberg mit ihren Geltungsbereichen und zum Download bereitgestellten Planunterlagen als PDF-Dokumente sowie wichtige städtebauliche Satzungen (Innenbereichs- und Aussenbereichssatzungen, Veränderungssperren)

Unterstützte Operationen:
GetCapabilities, GetMap, GetFeatureInfo, GetLegendGraphic

URL des Dienstes:

http://geolis.lk-starnberg.de/geoservice/services/Internet/Bebauungsplan/MapServer/WMSServer

GetCapabilities-Aufruf:
http://geolis.lk-starnberg.de/geoservice/services/Internet/Bebauungsplan/MapServer/WMSServer?SERVICE=WMS&VERSION=1.3.0&REQUEST=GetCapabilities
Gebühren:
Die Nutzung für private, nichtkommerzielle Zwecke ist bis auf Widerruf kostenfrei.
Weitere Nutzungen sind mit Zustimmung des Landratsamtes Starnberg möglich.
Nutzungsbeschränkungen: Sämtliche Rechte an diesem WMS-Dienst liegen beim Landkreis Starnberg. Die Nutzung für kommerzielle Anwendungen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen deutlich sichtbaren Copyright-Hinweis auf den Landkreis Starnberg als Dateneigentümer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen.
Standard: OGC WMS Version 1.3.0
Raumbezugssysteme: WGS84 (EPSG:4326), DHDN/3 Zone 4 (EPSG:31468)
Aktualität: tagesaktuell

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bauwesen - Verwaltung - Technik
Fachbereich 40

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77450
08151 148-531
bauwesen@LRA-starnberg.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/40
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Servicezeiten

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 14 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
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