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Informationen zum Einbürgerungstest


Am 1. September 2008 wurde der neue Einbürgerungstest bundesweit eingeführt. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 31.03.2007 beantragt hat, muss ab 1. September 2008 grundsätzlich Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

Ausnahme: Personen, die einen deutschen Schulabschluss (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben haben, müssen den Test nicht ablegen. Einem solchen Schulabschluss gleichwertig ist auch eine abgeschlosssene Ausbildung in einem Lehrberuf. Ebenso genügt, wenn ein Einbürgerungsbewerber ein Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politilogie erfolgreich abgeschlossen hat. Vom Test befreit sind auch Einbürgerungsbewerber, die die geforderten Kenntnisse wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
Alle übrigen Bewerber haben einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachzuweisen.

Dieser Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen durchgeführt. Im Rahmen dieses Tests muss jeder Testteilnehmer einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen beantworten. Auf dem Testfragebogen sind zu jeder Frage vier mögliche Antworten angegeben. Die richtige Antwort muss jeweils angekreuzt werden (Multiple Choice Verfahren).
Für die Beantwortung der 33 Fragen hat der Teilnehmer eine Stunde Zeit.
Der Test ist bestanden, wenn mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden.

Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse von den unten aufgeführten Volkshochschulen angeboten;
die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.

 

Anmeldung zum Test

Anmeldungen zum Test nehmen die Prüfstellen (Volkshochschulen) ab sofort entgegen.

Im Landkreis Starnberg werden die Einbürgerungskurse von der Volkshochschule in Starnberg und Herrsching angeboten:

 

Volkshochschule Starnberger See e.V.

Bahnhofplatz 14

82319  Starnberg

Telefon: 08151 97041-30 oder 31

Fax: 08151 97041-32

E-Mail: info@vhs-starnberger-see.de

Internet: http://www.vhs-starnberger-see.de


 

Volkshochschule Herrsching e.V.

Kienbachstraße 3

82211  Herrsching a. A.

Telefon: 08152 42 50 oder 0 81 52 4 03 84

Fax: 08152 43 07

E-Mail: info@vhs-herrsching.de

Internet: www.vhs-herrsching.de


 

Der Einbürgerungstest wird von den Volkshochschulen in Herrsching und Starnberg abgenommen.

 

Fragenkatalog


Einbürgerungstest: Fragenkatalog zur Testvorbereitung
(Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

Einbürgerungstest: Musterfragebogen zur Testvorbereitung - ohne landesspezifische Fragen -
(Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

 

 

Weitere Informationen im Internet

Informationsüberblick zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest
(Internetseite des Bundesministeriums des Inneren)

 


Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

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