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Antragstellung

Quick-Check

Zur unverbindlichen Vorprüfung, können Sie unter dem nachfolgendem Link einen sogenannten Quick-Check zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzung durchführen. Diese Vorprüfung wird Ihnen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt.
Das tatsächliche Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrages eingeleitet.

Quick-Check-Einbürgerung

Online-Antragstellung über das BayernPortal

Zur verbindlichen Antragstellung, können Sie unter dem nachfolgendem Link einen Onlineantrag ausfüllen. Dieser Antragwird Ihnen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Eine automatisierte Übertragung des Antrags an das Landratsamt Starnberg erfolgt.

Einbürgerung - Online-Antrag (Landratsamt Starnberg) - BayernPortal (freistaat.bayern) 

Formulare

den Einbürgerungsantrag erhalten Sie beim Landratsamt Starnberg:

Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Team 312

Strandbadstraße 2

82319  Starnberg

Telefon: 08151 148-77336

E-Mail: abh-einreise@LRA-starnberg.de

Fax: 08151 148-11336

E-Mail: staatsangehoerigkeit@lra-starnberg.de

Fax: 08151 148-11332  (Staatsangehörigkeit)

De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

Internet: https://www.lk-starnberg.de/312

Zimmer: Anmeldung im InfoPoint 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie selbstverständlich auch unter der genannten Rufnummer oder anläßlich einer persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten.


 

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.

 

Kosten

Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.

Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne auf Anfrage von den Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde

 

Minderjährige

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen.
Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen.

 

Zuständige Stelle

Ausländerwesen
Fachbereich 31

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

Kontaktformular: https://www.lk-starnberg.de/kofm
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/31

Team 311 Aufenthalt

Team 312 Aus- und Einreise, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Kontaktdaten unserer Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde