Informationen zum Einbürgerungstest
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Am 1. September 2008 wurde der neue Einbürgerungstest bundesweit eingeführt. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 31.03.2007 beantragt hat, muss ab 1. September 2008 grundsätzlich Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Ausnahme: Personen, die einen deutschen Schulabschluss (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) erworben haben, müssen den Test nicht ablegen. Einem solchen Schulabschluss gleichwertig ist auch eine abgeschlosssene Ausbildung in einem Lehrberuf. Ebenso genügt, wenn ein Einbürgerungsbewerber ein Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politilogie erfolgreich abgeschlossen hat. Vom Test befreit sind auch Einbürgerungsbewerber, die die geforderten Kenntnisse wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
Alle übrigen Bewerber haben einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachzuweisen.
Dieser Test wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen durchgeführt. Im Rahmen dieses Tests muss jeder Testteilnehmer einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen beantworten. Auf dem Testfragebogen sind zu jeder Frage vier mögliche Antworten angegeben. Die richtige Antwort muss jeweils angekreuzt werden (Multiple Choice Verfahren).
Für die Beantwortung der 33 Fragen hat der Teilnehmer eine Stunde Zeit.
Der Test ist bestanden, wenn mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet wurden.
Zur Vorbereitung darauf werden Einbürgerungskurse von den unten aufgeführten Volkshochschulen angeboten;
die Teilnahme daran ist nicht verpflichtend.
Anmeldung zum Test
Anmeldungen zum Test nehmen die Prüfstellen (Volkshochschulen) ab sofort entgegen.
Im Landkreis Starnberg werden die Einbürgerungskurse von der Volkshochschule in Starnberg und Herrsching angeboten:
Bahnhofplatz 14
82319 Starnberg
Telefon: 08151 97041-30 oder 31
Fax: 08151 97041-32
E-Mail: info@vhs-starnberger-see.de
Internet: www.vhs-starnberger-see.de
Kienbachstraße 3
82211 Herrsching a. A.
Telefon: 08152 42 50 oder 0 81 52 4 03 84
Fax: 08152 43 07
E-Mail: info@vhs-herrsching.de
Internet: www.vhs-herrsching.de
Der Einbürgerungstest wird von den Volkshochschulen in Herrsching und Starnberg abgenommen.
Fragenkatalog
Einbürgerungstest: Fragenkatalog zur Testvorbereitung
(Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
Einbürgerungstest: Musterfragebogen zur Testvorbereitung - ohne landesspezifische Fragen -
(Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
Weitere Informationen im Internet
Informationsüberblick zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest
(Internetseite des Bundesministeriums des Inneren)