Antragstellung
Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Abgabe des Einbürgerungsantrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Formulare
den Einbürgerungsantrag erhalten Sie beim Landratsamt Starnberg:
Team 315
Strandbadstraße 2
82319 Starnberg
Telefon: 08151 148-77336
E-Mail: abh-abm@LRA-starnberg.de
Fax: 08151 148-11336
(Aufenthaltsbeendigung)
E-Mail: staatsangehoerigkeit@lra-starnberg.de
Fax: 08151 148-11332
(Staatsangehörigkeit)
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/315
Zimmer: Anmeldung im ServiceBüro 31, Raum: EG.183
(Anmeldung)
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie selbstverständlich auch unter der genannten Rufnummer oder anläßlich einer persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
Kosten
Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne auf Anfrage von den Mitarbeitern der Einbürgerungsbehörde
Minderjährige
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen.
Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen.