Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Bitte wählen Sie Ihren Kontakt nach der Zuständigkeit für Ihr jeweiliges Anliegen bzw. nach Ihrem ausländerrechtlichen Status aus:
- Annahme von Rückruf bitten
Für Rückrufbitten können Sie sich an unser Service Büro wenden oder dem zuständigen Team eine E-Mail schreiben. - Allgemeine Auskünfte
Bitte beachten Sie, dass das Service Büro darüber hinaus keine fachliche / ausländerrechtliche Beratung vornimmt sowie keine Sachstandsanfragen zu laufenden Antragsverfahren erteilt. - Annahme von Anfragen an die Fachbereichsleitung
- Annahme von Behördenanfragen
- Annahme- und Versand von Ausländerakten
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: auslaenderwesen@LRA-starnberg.de
Team 312 - Standesamt, Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht
- Einbürgerungen
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
- Namensänderungen
- Aufsicht über
die Standesämter und
die Meldeämter der Kreisangehörigen Gemeinden
Pass- und Bundespersonalausweisbehörden - Vorbeglaubigungen von Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen zur Vorlage im Ausland
» Telefon 08151/ 148 320
Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: staatsangehoerigkeit@LRA-starnberg.de
- Aufenthaltstitel
aus familiären Gründen (§§ 28 bis 36a Aufenthaltsgesetz),
aus Gründen der Ausbildung (§§ 16a bis 17 Aufenthaltsgesetz),
aus Gründen der Erwerbstätigkeit (§§ 18a bis 21 Aufenthaltsgesetz) oder
aus besonderen Aufenthaltsrechten (§§ 37 bis 38a Aufenthaltsgesetz) - Verpflichtungserklärung
- Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten für Familienangehöriger EU-Bürger
» Telefon 08151/ 148 334
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-aufenthalt@lra-starnberg.de
- Aufenthaltstitel
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz) z. B.
- anerkannter Flüchtlingsstatus,
- subsidiäre Schutzberechtigung,
- Krankenbehandlung,
- Ausreisehindernis,
- gute bzw. nachhaltige Integration - Duldungen
- Aufenthaltsgestattungen
» Telefon 08151/ 148 335
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-asyl@lra-starnberg.de
Team 315 - Aufenthaltsbeendigung
- Antragsablehnungen
- Aufhebung von Aufenthaltstiteln
- Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit (EU)
- Aufenthaltsbeendigung
» Telefon 08151/ 148 336
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
» E-Mail: abh-abm@LRA-starnberg.de
Antragsformulare zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln aller Art (ohne Visa) und für die Beantragung von Reiseausweisen und Ausweisersatz werden zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Antragsformulare enthalten die notwenigen Informationen zur Beantragung der jeweiligen Anliegen. Standardunterlagen sind im jeweiligen Anhang aufgelistet.
Die entsprechenden Anträge können daher per Mail, Post oder Posteinwurf an das Landratsamt übermittelt werden.
Nach Prüfung der eingegangenen Anliegen werden Sie von der Ausländerbehörde schriftlich kontaktiert und erhalten auf diesem Weg auch alle Informationen zum weiteren Verfahrensgang.