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Hinweise zur Verlängerung des Aufenthalts


(Stand der Information: 17.02.2023)

Ist Ihnen aufgrund des Erdbebens in der Türkei / Syrien die Rückreise vor Ablauf Ihres Schengenvisum (Touristenvisum, Besuchsaufenthalt) nicht möglich, können Sie einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde einreichen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen, kann die Ausländerbehörde Ihr Schengenvisum für eine vorübergehende Zeit verlängern.

Wesentliche Voraussetzungen

  • unzumutbare Rückreise (z. B. Herkunft aus einem betroffenen Gebiet)
  • ausreichender Krankenversicherungsschutz

Erforderliche Unterlagen

Zur Prüfung, ob die Verlängerung Ihres Schengenvisum möglich ist, bitten wir Sie folgende Unterlagen – vorab in Kopie – einzureichen. Diese können Sie digital per E-Mail oder in Papierform einreichen (postalisch, Abgabe in unserem Info-Point Zimmer EG.183 oder Einwurf im Hausbriefkasten des Landratsamts vor dem Haupteingang).
Eine persönliche Vorsprache ist erst erforderlich, wenn Ihre Unterlagen durch die Ausländerbehörde geprüft wurden. Anschließend erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
    (Anträge und Formulare - Landratsamt Starnberg (lk-starnberg.de))
  • Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde oder formlose Erklärung, wo und bei wem Sie wohnen
    Hinweis: Bitte lassen Sie die Person, bei welcher Sie vorübergehend wohnen dürfen ebenfalls auf der Erklärung unterschreiben.
  • aktuelle Duldung in Kopie oder Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
  • Ihren Reisepass (Kopie/Foto sämtlicher Seiten) einschließlich Visum
  • Erklärung über Rückreiseverhinderung
    Hinweis: Bitte geben Sie an, aus welcher türkischen oder syrischen Provinz/Region Sie kommen.
  • Nachweise über Ihren Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenversicherung mit ggf. Verlängerung)

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht immer abschließend ist.
Da die Prüfung von Anträgen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels immer Einzelfallprüfungen sind, können ggf. während der Antragsprüfung weitere Unterlagen, Angaben und Nachweise erforderlich werden.

Verwaltungsablauf

Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden wir die Antragsprüfung aufnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei aktuellem Schengenvisum nicht die sog. Fiktionswirkung auslöst und Ihnen daher keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann. Wir sind daher bemüht, Ihren Antrag so bald wie möglich abschließend zu prüfen.

Zum Abschluss der Antragsprüfung benötigen wir Ihre persönliche Vorsprache. Dazu teilen wir Ihnen schriftlich einen Termin mit.


Zuständige Stelle

Aufenthalt
Team 311

Strandbadstraße 2
82319 Starnberg

08151 148-77374
08151 148-11374
abh-aufenthalt@LRA-starnberg.de
DE-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/311

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mi. 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Fr. 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Unser BürgerService öffnet bereits ab 7.00 Uhr.

weitere Öffnungszeiten

Zugang ins Landratsamt nur mit Terminbestätigung!
Bitte bringen Sie die ausgedruckte oder digitale Terminbestätigung mit.
Zu allen persönlichen Terminen empfehlen wir eine Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten.

Kontaktdaten
 unserer Fachbereiche und Ansprechpartner

Kontaktaufnahme zur Ausländerbehörde



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