Teamaufgaben und Ansprechpartner/innen
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Die Mitarbeiter/innen der Ausländerbehörde Starnberg mit Aufgabenschwerpunkt Aufenthaltsrecht, Team 313, erfüllen folgende Aufgaben:
- Erteilung und Verlängerung von allen Aufenthaltstiteln nach dem AufenthG einschließlich der Erteilung von Aufenthalt-erlaubnissen von Amtswegen, ausgenommen jedoch Visa sowie Aufenthaltstiteln nach Abschnitt 5 des
AufenthG aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - Bearbeitung von Visaangelegenheiten (§ 5 Abs. 2 AufenthG, § 6 AufenthG, § 71 Abs. 2 AufenthG, § 31 AufenthV)
- Vorbereitung der Antragsablehnung auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (ausgenommen Visum und Niederlassungserlaubnis)
- Vorbereitung freiwilliger Ausreisen bei unrechtmäßigem Aufenthalt (sog. Erlöschenstatbestände nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG)
- Feststellung der Freizügigkeit (EU und Schweiz), Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung (§ 5 Abs. 1, Abs. 4 und 5 FreizügG/EU)
- Überwachung von Aufenthalten im Bundesgebiet
- Ausstellung von Passersatzpapieren und eines Ausweisersatzes (§ 4 AufenthV)
- Begleitung des Integrationsmanagement (§ 43 ff. AufenthG, § 4 IntV §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR)
- Änderung der Arbeitgeberbindung
- Prüfung von Scheinvaterschaftsanerkennung (§ 85a AufenthG, § 1597a BGB)
- Verwaltung von Verpflichtungserklärungen und Sparkonten mit Sperrvermerk
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 98 AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR, § 8 SchwarzArbG)
- Stellen von Strafanzeigen (§§ 84 ff. AsylG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR; §§ 95 ff. AufenthG, §§ 2 und 5 Abs. 1 Abs. 1 ZustVAuslR) )
Darüber hinaus erbringen sie weitere Dienstleistungen für uns wie z.B.:
- Beratungen in Fragen des Aufenthalts-, des Visa- und des Freizügigkeitsrechts sowie zu Intergrationsverpflichtungen
- Einziehung, Verwahrung, Überprüfung und Ausgabe von ausländischen Dokumenten wie nationale Reisepässe, Urkunden etc.
- Datenpflege diverser Fachprogramme
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen und sicherheits- bzw. statusrechtlicher Mitteilungen anderer Behörden