Schweizer Staatsangehörige
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besondere Regelungen. Sie müssen bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige wird seit dem 01.09.2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Bitte beachten Sie hierzu unsere Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
Auf Wunsch kann die Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige jedoch wie bisher auch weiterhin in Papierform ausgestellt werden.