Reiseausweise
Zugang zum Landratsamt nur nach Terminvereinbarung und mit besonders dringlichen Anliegen
Vor Kurzem wurde aufgrund der Corona-Pandemie erneut der Katastrophenfall für Bayern ausgerufen. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, wird das Landratsamt Starnberg ab sofort nur noch Termine für besonders dringliche Anliegen vergeben, die eine persönliche Vorsprache erfordern.
Bitte bringen Sie einen Nachweis zur Terminvereinbarung mit und zeigen diesen an der Information am Haupteingang des Landratsamtes vor.
Bitte beachten Sie auch, dass Begleitpersonen kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden kann und der Zutritt weiterhin nur mit Mund-Nasen-Bedeckung möglich ist.
Terminvereinbarungen sind per Telefon oder E-Mail möglich. Ansprechpartner und Fachbereiche.
Ein Reiseausweis ist ein Passersatzpapier. Das Passersatzpapier gibt es in drei unterschiedlichen Arten:
- Reiseausweis für Flüchtlinge (§ 1 Abs. 3 Aufenthaltsverordnung – AufenthV)
- Reiseausweis für Staatenlose (§ 1 Abs. 4 AufenthV)
- Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Abs. 1 AufenthV)
Die Reiseausweise für Flüchtlinge, Staatenlose oder Ausländer werden seit dem 01.11.2007 nur noch zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Dies führt zu technischem und zeitlichem Mehraufwand. Die Wartezeiten auf den Reiseausweis haben sich daher verlängert.
Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Reiseausweises zur Verlängerung bei der Ausländerbehörde vor.
Auf Grund zwingender Rechtlicher Vorgaben (Einführung biometrischer Passersatzpapiere) werden bei der Beantragung eines Reiseausweises an die vorzulegenden Lichtbilder bestimmte Anforderungen gestellt. Bitte beachten Sie hierzu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
Formular: Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises oder Ausweisersatzes
[PDF, 192 kB » Formulardaten und Datenschutz]