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Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen und soziale Dienste

Allgemeine Hinweise & Unterlagen

Sie können hier online als
  • Handwerksbetrieb
  • Handelsvertretung
  • sozialer Dienst

Antrag auf Erteilung eines oder mehrerer Parkausweise stellen.

Mit Erteilung des Parkausweis sind Sie, soweit durch die ausstellende Behörde nichts anderes geregelt wird, von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen befreit:
  • Verbot des Parkens auf Gehwegen (§ 12 Abs. 4),
  • Betätigung von Parkuhren und Parkscheinautomaten (§ 13 Abs. 1),
  • Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1),
  • Zeichen 286 (ortsfest), Zeichen 290.1, Zeichen 314, 314.1 und 315 (jeweils mit Zusatzschild) und Zeichen 325.1.

In einen Parkausweis können höchstens drei Fahrzeuge eingetragen werden. Der Parkausweis kann höchstens für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt werden. Er wird stets widerruflich erteilt.

Der Parkausweis ist bei der Inanspruchnahme der Parkerleichterungen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Während des Parkens ist der Parkausweis stets gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Handwerkerfahrzeuge: Als Handwerkerfahrzeuge können grundsätzlich nur Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind. Dies ist insbesondere bei Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw bzw. Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen, grundsätzlich nicht der Fall.

Für eine Antragstellung sind folgende Unterlagen in digitaler Form bereitzuhalten:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
für alle Fahrzeuge für die ein Parkausweis beantragt werden soll

Zusätzlich für
- Handwerksbetriebe
  • Handelsregisterauszug oder
  • Gewerbeanmeldung oder
  • Handwerkerkarte

- Handelsvertretungen
  • Handelsvertretervertrag oder
  • Handelsregisterauszug

Bei Anträgen auf Umschreibung eines bestehenden Parkausweises (Kennzeichentausch):

Nachweis der Entwertung des bestehenden Ausweises:

Hinweis: Bevor Sie einen neuen Parkausweis erhalten können, muss der "alte" eigentlich von der Behörde eingezogen werden. Statt der notwendigen Einziehung, laden Sie bitte ein Bild des zerrissenen Ausweises als Nachweis der Vernichtung hoch. Das Foto muss noch die Ausweisnummer erkennen lassen. Wir empfehlen Ihnen, den vernichteten Ausweis bis zum Erhalt des neuen Ausweises zu Nachweiszwecken aufzubewahren.


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